Arbeits- / Betriebsmedizin

Der Betriebsarzt führt Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit durch.

 

Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften sowie weitere darauf aufbauende Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, welche die Grundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bilden. Eine Vielzahl von Vorschriften sind durch die Berufsgenossenschaften (BG's) formuliert:

 

ASiG | ArbSchG | BGV A1 | BGV A2 | BGR A1 | BGR 250 | TRBA 250 | BioStV |uvm.

 

Aus diesen und weiteren Verordnungen und Gesetzen ergeben sich Betreuungsform, Betreuungsdauer (Einsatzzeiten) sowie verbindliche und/oder empfohlene Vorsorgeuntersuchungen (G-Untersuchungen).

Arbeitsmedizin ist Chefsache. Er beauftragt den Betriebsarzt. Der Arbeitgeber ist für alle Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seiner Beschäftigten uneingeschränkt verantwortlich.

 

 

 

Der Betriebsarzt ist eine Art Unternehmensberater in Fragen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Ein gesundes Unternehmen braucht gesunde und motivierte Mitarbeiter.

 

Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung inkl. einem ergonomischen Arbeitsplatz sind gute Vorraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf, für ein gesundes Team und ein harmonisches Arbeitsklima.

 

Dieses können Sie erreichen durch frühzeitige Gefährdungsbeurteilung, Analyse von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen sowie die Umsetzung von den sich daraus ergebenen Schutzmaßnahmen.

 

Zum Tätigkeitsfeld der Arbeitsmedizin gehören u.a. Prophylaxe, Prävention, Gefährdungsanalysen, arbeitsmedizinische Untersuchungen und  Berufskrankheiten (BK)-Meldungen.

 

Zum Beispiel für Betriebe im Gesundheitswesen empfehlen wir deshalb die sinnvollen Vorgaben der BG:

 

- Vorsorgeuntersuchungen (G-42,24,37)

- Gesundheitscheck (Labor)

- Impfstatuskontrolle

- Impfberatung und Impfung

- Betriebsbegehungen